Fachkräfte gewinnen durch Chancenkarte: Alle Infos für Arbeitgeber
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Die Chancenkarte (englisch: Opportunity Card) ist ein Visum, mit dem qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Staaten ganz offiziell nach Deutschland einreisen und hier nach Arbeit suchen können. Für viele Arbeitgeber ist das noch immer Neuland – obwohl die Chancenkarte eine konkrete Möglichkeit bietet, dem Fachkräftemangel gezielt entgegenzuwirken.
Hier erfahren Sie, wie das Verfahren funktioniert, was Sie als Arbeitgeber wissen müssen und warum es sich lohnt, Bewerbungen aus dem Ausland eine Chance zu geben.
Was ist eine Chancenkarte?
Bei der Chancenkarte handelt es sich um einen relativ neuen Aufenthaltstitel für Arbeitskräfte aus Drittländern bzw. Nicht-EU-Staaten. Seit dem 1. Juni 2024 ermöglicht sie die Einwanderung nach Deutschland mit dem Ziel, einen festen Arbeitsplatz zu finden und in ein reguläres Arbeitsvisum überzugehen. Innerhalb des ersten Jahres wurden insgesamt 11.497 Chancenkarte‑Visa ausgestellt.[1] Die meisten Anträge kamen aus Indien (3.721) und China (807).[2]
So funktioniert die Chancenkarte
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Die Grundlage bildet ein Punktesystem, bei dem Kriterien wie berufliche Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter bewertet werden. Wer eine Mindestpunktzahl von 6 erreicht, kann die Chancenkarte beantragen.
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Zielgruppe sind internationale Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Hochschulstudium.
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Rechtlich gilt die Chancenkarte als Aufenthalt zum Zweck der Arbeitsplatzsuche (§ 20a AufenthG). Das bedeutet: Inhaber dürfen sich bis zu 1 Jahr in Deutschland aufhalten, 20 Stunden pro Woche arbeiten und bei beliebig vielen Unternehmen für bis zu 2 Wochen Probearbeiten. Letztlich soll daraus aber immer eine Festanstellung in Vollzeit resultieren.
Anstellung von Bewerbern mit Chancenkarte: Vorteile für Arbeitgeber
Internationale Fachkräfte sind für viele Unternehmen eine bislang ungenutzte Ressource. Die Chancenkarte bringt genau das, was Arbeitgeber suchen: motiviertes Personal mit internationalem Hintergrund. Unternehmen, die Bewerbungen aus dem EU-Ausland in Betracht ziehen, profitieren gleich mehrfach:
- Neue Talente: Bewerberinnen und Bewerber mit Chancenkarte haben den Schritt nach Deutschland bewusst geplant. Sie bringen Eigeninitiative und berufliches Engagement mit.
- Neue Perspektiven und Skills: Internationale Fachkräfte bereichern Teams mit Sprachkenntnissen, Auslandserfahrung und interkultureller Kompetenz.
- Diversität: Die Chancenkarte unterstützt Unternehmen dabei, vielfältigere Teams aufzubauen und strategische Diversity-Ziele zu erreichen.
- Wettbewerbsvorteil: Sobald Sie sich rechtzeitig für neue Rekrutierungswege öffnen, sichern Sie sich Talente, bevor andere es tun (vor allem in technischen, handwerklichen oder pflegenahen Berufen).
- Weniger bürokratische Hürden: Kein Anerkennungsverfahren, keine Arbeitgeberverpflichtung im Visumsprozess – der Aufwand ist deutlich geringer als bei einer Blue Card.
Bedenken Sie: Eine Bewerberin oder ein Bewerber mit Chancenkarte ist immer eine Person, die langfristig eine berufliche Zukunft in Deutschland aufbauen möchte. Für eine entsprechende Qualifikation hat sie oder er bereits viel Geld, Zeit und Hingabe investiert.
So funktioniert die Einstellung von Chancenkarte-Inhabern
Bewerbung und Auswahl verlaufen ganz normal, wie bei jedem anderen Kandidaten und jeder anderen Kandidatin auch: Interessierte mit Chancenkarte bewerben sich direkt auf Ihre Stellenausschreibung, Sie führen entsprechende Interviews und treffen eine Auswahl.
Wichtig: Während der Gültigkeit der Chancenkarte darf durchschnittlich bis zu 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Zudem ist auch eine Probebeschäftigung von bis zu 2 Wochen erlaubt. So können sich beide Seiten besser kennenlernen. Sie können aber auch gleich einen Arbeitsvertrag für eine Vollzeit-Anstellung aufsetzen. In der Regel dauert es dann 6–8 Wochen, bis der Bewerber oder die Bewerberin ein reguläres Arbeitsvisum erhält. Während der Wartezeit darf er oder sie weiterhin 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Als Arbeitgeber müssen Sie sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen (insbesondere Mindestlohn, Arbeitszeit und Tätigkeit) den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Für den Wechsel von der Chancenkarte in einen Arbeitstitel unterstützen Sie die Fachkraft zudem mit den erforderlichen Unterlagen (z. B. Arbeitsvertrag, Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis).
Schritt-für-Schritt-Anleitung für Personalabteilungen
Sie haben zum ersten Mal eine Bewerbung von einer Person mit Chancenkarte erhalten? Kein Problem. Mit dieser Checkliste behalten Sie den Überblick:
Vor der Einstellung
✅ Gültigkeit der Chancenkarte prüfen (Datum, erlaubte Tätigkeiten)
✅ Beschäftigungsumfang klären (max. 20 Std./Woche oder Probearbeit bis 2 Wochen)
✅ Rücksprache mit Fachabteilung: Ist ein Teilzeit- oder Probearbeitsmodell realistisch?
Bei Vertragsabschluss
✅ Teilzeitvertrag oder Probearbeitsvereinbarung erstellen
✅ Arbeitsbedingungen dokumentieren (Aufgabenbeschreibung, Vergütung, Arbeitszeit)
✅ Mindestlohn und arbeitsrechtliche Standards einhalten
✅ Alternativ sofort einen regulären Arbeitsvertrag aufsetzen und somit die Blue Card ermöglichen
Im laufenden Arbeitsverhältnis
✅ Bei beidseitigem Interesse: Wechsel in regulären Aufenthaltstitel rechtzeitig anstoßen
✅ Dafür nötige Unterlagen bereitstellen (Arbeitsvertrag, Beschäftigungszusage etc.)
Intern kommunizieren
✅ Ansprechpartner im Team und HR benennen
✅ Onboarding-Prozess anpassen (ggf. Sprachbarrieren, kulturelle Unterschiede berücksichtigen)
Von der Chancenkarte zum regulären Arbeitsvisum
Kommt es nach einer erfolgreichen Probearbeit oder Teilzeitbeschäftigung zu einer festen Anstellung, kann die internationale Fachkraft den Wechsel von der Chancenkarte in einen passenden Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit (z. B. als Fachkraft oder mit Blue Card) beantragen.
Dafür benötigt sie in der Regel einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot sowie die von der Ausländerbehörde geforderten Arbeitgeberunterlagen (z. B. eine Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis mit den Eckdaten zur Stelle). Die eigentliche Prüfung und Genehmigung erfolgt durch die Ausländerbehörde und gegebenenfalls die Bundesagentur für Arbeit. Für Arbeitgeber beschränkt sich der Aufwand im Wesentlichen auf das Bereitstellen dieser Unterlagen. Bis das neue Arbeitsvisum ausgestellt ist, vergehen ca. 6–8 Wochen.
Qualifikation stimmt nicht mit Job-Bezeichnung überein
Für den Wechsel von der Chancenkarte in ein reguläres Arbeitsvisum muss die Fachkraft eine Stelle finden, die ihrer Qualifikation entspricht – also in einem verwandten oder passenden Berufsfeld, basierend auf Ausbildung oder Studium. Eine exakte 1:1-Übereinstimmung zwischen Abschluss und Jobtitel ist jedoch nicht zwingend erforderlich, solange die berufliche Tätigkeit nachvollziehbar zur vorhandenen Qualifikation passt.
Im Einzelfall prüft die Ausländerbehörde gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Als Arbeitgeber sollten Sie in der Beschäftigungszusage möglichst genau Tätigkeiten, Qualifikationsanforderungen und Arbeitsinhalte benennen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Müssen Chancenkarte-Inhaber zurückkehren, wenn sie keine feste Stelle finden?
Ja, wenn innerhalb des Gültigkeitszeitraums von 12 Monaten keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird, endet der Aufenthaltstitel. Eine Verlängerung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, z. B. wenn sich ein Bewerbungsprozess nachweislich verzögert oder bereits eine verbindliche Jobzusage vorliegt.
Nach der Ausreise ist der Weg nach Deutschland jedoch nicht versperrt. Liegt später eine Bestätigung für eine Vollzeitstelle vor, kann die Fachkraft aus dem Ausland ein reguläres Arbeitsvisum beantragen. Nach Genehmigung darf sie dann wieder nach Deutschland einreisen und die Stelle antreten.
Bedenken rund um Bewerber mit Chancenkarte?
Viele Unternehmen stellen sich ähnliche Fragen, wenn erstmals eine Bewerbung mit Chancenkarte eintrifft. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten auf häufige Bedenken.
Warum habe ich noch nie von der Chancenkarte gehört?
Trotz ihres großen Potenzials ist die Chancenkarte vielen Unternehmen in Deutschland bislang kaum ein Begriff. Das liegt vor allem daran, dass sie erst im Juni 2024 eingeführt wurde – als neuer Bestandteil des reformierten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Auch öffentliche Kommunikation und mediale Aufmerksamkeit waren bisher überschaubar.
Umso besser für Ihr Unternehmen: Nutzen Sie diesen Vorsprung und sichern Sie sich qualifizierte Fachkräfte, bevor sich mehr Arbeitgeber aktiv mit der Chancenkarte beschäftigen. Der Wettbewerb um internationale Talente wird zunehmend größer.
Müssen Arbeitgeber die Chancenkarte bezahlen oder „sponsern“?
Nein, Arbeitgeber müssen die Chancenkarte nicht bezahlen und auch keine Visumsgebühren übernehmen. Der gesamte Antrag wird von der Bewerberin oder dem Bewerber selbst organisiert. Auch wenn für Arbeitgeber keine Pflicht zur Finanzierung, zur Übernahme einer Verpflichtungserklärung oder ähnlicher Bürgschaften besteht, sind dennoch freiwillige Kostenübernahmen möglich.
Ist der Visaprozess kompliziert – und betrifft er Arbeitgeber überhaupt?
Der Antrag auf die Chancenkarte wird vollständig von der Fachkraft selbst gestellt. Sie als Arbeitgeber sind nicht in das Verfahren eingebunden. Auch beim Aufenthalt in Deutschland gelten keine zusätzlichen Melde- oder Prüfpflichten für Unternehmen – über die allgemeinen Vorgaben zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer hinaus (z. B. Sozialversicherung, Einhaltung von Arbeitsrecht und Mindestlohn).
Können Chancenkarten-Inhaber dauerhaft bleiben?
Die Chancenkarte wird zunächst für maximal 1 Jahr erteilt. Während dieser Zeit soll der Fokus auf der Arbeitssuche liegen. Kommt es zu einer festen Anstellung, kann die Fachkraft von der Chancenkarte in einen passenden Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit wechseln und so langfristig in Deutschland bleiben und arbeiten.
Hinweis: Nach Ablauf der Chancenkarte ist eine erneute Antragstellung frühestens nach einer Wartezeit von 1 Jahr möglich.
Sind Inhaber der Chancenkarte qualifiziert?
Ja, denn der Zugang zur Chancenkarte ist an klare Mindestanforderungen geknüpft. Der Vergabeprozess berücksichtigt insbesondere folgende Kriterien:
- Berufliche Qualifikation (Hochschulabschluss oder Berufsausbildung)
- Sprache (mind. Deutsch Niveau A1 oder Englisch Niveau B2)
- Ggf. mehrere Jahre Berufserfahrung
Fazit: Chancenkarte als Zukunftsinstrument für Arbeitgeber
Die Einführung der Chancenkarte eröffnet neue Wege in der internationalen Rekrutierung. Unternehmen, die sich frühzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, Prozessabläufen und internen Zuständigkeiten auseinandersetzen, sind besser vorbereitet, wenn der Bewerbungsandrang steigt. Nutzen Sie die aktuelle Phase, um Erfahrungen zu sammeln, Unsicherheiten abzubauen und internes Wissen aufzubauen. Wer jetzt Strukturen schafft, um damit professionell umzugehen, verschafft sich im zunehmenden Wettbewerb um internationale Fachkräfte einen entscheidenden Vorteil.
Quellen
[1] https://www.make-it-in-germany.com/de/service/newsletter/1jahr-chancenkarte
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